Kriterien und Bewertung

Kriterien und Bewertung der ÖVVÖ Vivaristikpreise

1. Anforderungen und Kriterien

1.1 Vivaristikpreis:

1.1.1 Allgemeine Anforderungen

Der Preis wird vergeben für entweder langjähriges volksbildnerisches Wirken (ab 5 Jahre) oder für Arten- bzw. Naturschützer im Bereich der Vivaristik. Der Preis richtet sich an Einzelpersonen, Gruppen oder Projekte aus dem Hobbybereich.

Es müssen folgende Punkte erfüllte werden:

  • Vivaristische Themen sollen im Focus stehen
  • Kein abgeschlossenes Naturwissenschaftsstudium
  • Österreich-Bezug
  • PreisträgerIn darf in keiner leitenden Funktion in einem Zoo oder einer ähnlichen Einrichtung arbeiten und darf keine Zoofachhandlung oder ein ähnlich geartetes Unternehmen leiten
  • PreisträgerIn darf nicht dem ÖVVÖ-Präsidium angehören

Der Antrag muss enthalten:

  • Titel des eingereichten Projekts
  • Beschreibung (max. vier A4-Seiten, PDF)
  • Angaben zu der/den beteiligten Person(en)
  • Motivationsschreiben

1.1.2 Kriterien

  • Arterhaltung/Naturschutz (Erhaltungszucht, Naturschutzgedanke, Erhaltung für das Hobby, Langfristigkeit, Nachhaltigkeit)
  • Durchführbarkeit/Aufwand
  • Fachliche Tiefe und inhaltliche Qualität
  • Volksbildnerisches Wirken

1.2 Jugendförderpreis „Junge Forscher“

1.2.1 Allgemeine Anforderungen

Förderungswürdig sind Vorwissenschaftliche Arbeiten, Berufsreife- oder Facharbeiten oder Projekte im Rahmen des Unterrichts mit vivaristischem Thema, Tierschutzrelevanz und Österreich-Bezug. Der Preis kann für Gruppen (z.B. Schulklassen) oder Einzelpersonen eingereicht werden und richtet sich an Schüler von 6 bis 19 Jahren. Das Projekt kann im Jahr bzw. im Vorjahr (*2021/5) des Antrags abgeschlossen sein, bereits länger laufen oder erst zeitnah (mindestens jedoch 2 Monate vor Antragstellung) begonnen worden sein und in diesem Fall einen detaillierten Plan für den weiteren Verlauf des Projekts vorweisen. Ein Projekt ist jeweils nur einmal zur Teilnahme berechtigt.

(*2021/5): Nach Beschluss des ÖVVÖ Präsidiums vom 5. April 2021, werden, auf Grund des Entfalls des Jugendförderpreises im Jahr 2020 (Covid-19 Pandemie), beim nächsten Jugendförderpreispreis alle Arbeiten ab dem Schuljahr 2019/2020 zugelassen. Ein Projekt ist aber weiterhin nur einmal zur Teilnahme berechtigt.

Der Antrag muss enthalten:

  • Titel des eingereichten Projekts
  • Beschreibung (gerne auch mit Fotos) des Projekts (max. vier A4-Seiten, PDF)
  • Angaben zu den beteiligten SchülerInnen und evtl. der betreuenden LehrerInnen inklusive Kontaktperson für Rückfragen
  • Name der Schulen, an dem das Projekt durchgeführt wurde oder noch wird
  • Motivationsschreiben (Warum wurde das Projekt durchgeführt?)

1.2.2 Kriterien

  • Thema und Idee
  • Altersgemäße inhaltliche Qualität und fachliche Tiefe
  • Aufwand
  • Präsentation

2. Komitee

Das Komitee besteht jeweils aus drei Juroren:

  • Vivaristikpreis: je ein Fachexperte aus Österreich, Deutschland und International
  • Jugendförderpreis: PädagogInnen bzw. LeiterInnen von Jugendgruppen

Die Mitglieder beider Komitees werden nicht bekanntgegeben.

3. Bewertung

3.1 Bewertungsmodus

  • Gewichtete Entscheidungsmatrix
  • Jedes Kriterium erhält ein Gewicht
  • Juroren bewerten den Antrag mit Punkten in den vorgegebenen Kriterien

 3.2 Ermittlung des Gewichtes des jeweiligen Kriteriums

  • Alle Juroren und das ÖVVÖ Präsidium stimmen pro Kriterium über die Wichtigkeit ab (1 = normal, 2 = wichtig, 3 =sehr wichtig)
  • Summe der Werte durch die abgegebenen Stimmen ergibt das Gewicht pro Kriterium
  • Gewicht für den Preis wird fixiert (Änderungen erst, wenn sich der Kriterienkatalog ändert) und ist den Juroren nicht bekannt
    • Erstmals fixiert: September 2019
    • Letzte Änderung: keine

3.3 Abstimmung

  • Abstimmung erfolgt durch jeweils drei Juroren
  • Vergabe von Punkten pro Antrag in dem jeweiligen Kriterium von 1 bis 10 (wobei 10 der höchste Wert ist und 1 der niedrigste)

3.4 Ermittlung der Preisträgerin oder des Preisträgers

  • Pro Antrag werden die gesammelten Punkte aus den Abstimmungen der Juroren in den jeweiligen Kriterien addiert und anschließend mit dem Gewicht multipliziert
  • Die Gesamtsumme aus allen Kriterien ist die Endsumme des Projektantrags
  • Der Antrag mit der höchsten Punktezahl gewinnt
  • Bei Gleichstand gewinnt jener Antrag, der am öftesten die höchste Punktanzahl in den Kriterien von den Juroren bekommen hat
  • Bei erneutem Gleichstand wird folgendermaßen entschieden:
    • Bei zwei Anträgen im Gleichstand mittels Münzwurfes
    • Bei mehr als zwei Anträgen im Gleichstand mittels Abstimmung im ÖVVÖ-Präsidium

 

Wien, am 10. Juli 2021