Kriterien und Bewertung
Kriterien und Bewertung der ÖVVÖ Vivaristikpreise
1. Anforderungen und Kriterien
1.1 Vivaristikpreis:
1.1.1 Allgemeine Anforderungen
Der Preis wird vergeben für entweder langjähriges volksbildnerisches Wirken (ab 5 Jahre) oder für Arten- bzw. Naturschützer im Bereich der Vivaristik. Der Preis richtet sich an Einzelpersonen, Gruppen oder Projekte aus dem Hobbybereich.
Es müssen folgende Punkte erfüllte werden:
- Vivaristische Themen sollen im Focus stehen
- Kein abgeschlossenes Naturwissenschaftsstudium
- Österreich-Bezug
- PreisträgerIn darf in keiner leitenden Funktion in einem Zoo oder einer ähnlichen Einrichtung arbeiten und darf keine Zoofachhandlung oder ein ähnlich geartetes Unternehmen leiten
- PreisträgerIn darf nicht dem ÖVVÖ-Präsidium angehören
Der Antrag muss enthalten:
- Titel des eingereichten Projekts
- Beschreibung (max. vier A4-Seiten, PDF)
- Angaben zu der/den beteiligten Person(en)
- Motivationsschreiben
1.1.2 Kriterien
- Arterhaltung/Naturschutz (Erhaltungszucht, Naturschutzgedanke, Erhaltung für das Hobby, Langfristigkeit, Nachhaltigkeit)
- Durchführbarkeit/Aufwand
- Fachliche Tiefe und inhaltliche Qualität
- Volksbildnerisches Wirken
1.2 Jugendförderpreis „Junge Forscher“
1.2.1 Allgemeine Anforderungen
Förderungswürdig sind Vorwissenschaftliche Arbeiten, Berufsreife- oder Facharbeiten oder Projekte im Rahmen des Unterrichts mit vivaristischem Thema, Tierschutzrelevanz und Österreich-Bezug. Der Preis kann für Gruppen (z.B. Schulklassen) oder Einzelpersonen eingereicht werden und richtet sich an Schüler von 6 bis 19 Jahren. Das Projekt kann im Jahr bzw. im Vorjahr (*2021/5) des Antrags abgeschlossen sein, bereits länger laufen oder erst zeitnah (mindestens jedoch 2 Monate vor Antragstellung) begonnen worden sein und in diesem Fall einen detaillierten Plan für den weiteren Verlauf des Projekts vorweisen. Ein Projekt ist jeweils nur einmal zur Teilnahme berechtigt.
(*2021/5): Nach Beschluss des ÖVVÖ Präsidiums vom 5. April 2021, werden, auf Grund des Entfalls des Jugendförderpreises im Jahr 2020 (Covid-19 Pandemie), beim nächsten Jugendförderpreispreis alle Arbeiten ab dem Schuljahr 2019/2020 zugelassen. Ein Projekt ist aber weiterhin nur einmal zur Teilnahme berechtigt.
Der Antrag muss enthalten:
- Titel des eingereichten Projekts
- Beschreibung (gerne auch mit Fotos) des Projekts (max. vier A4-Seiten, PDF)
- Angaben zu den beteiligten SchülerInnen und evtl. der betreuenden LehrerInnen inklusive Kontaktperson für Rückfragen
- Name der Schulen, an dem das Projekt durchgeführt wurde oder noch wird
- Motivationsschreiben (Warum wurde das Projekt durchgeführt?)
1.2.2 Kriterien
- Thema und Idee
- Altersgemäße inhaltliche Qualität und fachliche Tiefe
- Aufwand
- Präsentation
2. Komitee
Das Komitee besteht jeweils aus drei Juroren:
- Vivaristikpreis: je ein Fachexperte aus Österreich, Deutschland und International
- Jugendförderpreis: PädagogInnen bzw. LeiterInnen von Jugendgruppen
Die Mitglieder beider Komitees werden nicht bekanntgegeben.
3. Bewertung
3.1 Bewertungsmodus
- Gewichtete Entscheidungsmatrix
- Jedes Kriterium erhält ein Gewicht
- Juroren bewerten den Antrag mit Punkten in den vorgegebenen Kriterien
3.2 Ermittlung des Gewichtes des jeweiligen Kriteriums
- Alle Juroren und das ÖVVÖ Präsidium stimmen pro Kriterium über die Wichtigkeit ab (1 = normal, 2 = wichtig, 3 =sehr wichtig)
- Summe der Werte durch die abgegebenen Stimmen ergibt das Gewicht pro Kriterium
- Gewicht für den Preis wird fixiert (Änderungen erst, wenn sich der Kriterienkatalog ändert) und ist den Juroren nicht bekannt
- Erstmals fixiert: September 2019
- Letzte Änderung: keine
3.3 Abstimmung
- Abstimmung erfolgt durch jeweils drei Juroren
- Vergabe von Punkten pro Antrag in dem jeweiligen Kriterium von 1 bis 10 (wobei 10 der höchste Wert ist und 1 der niedrigste)
3.4 Ermittlung der Preisträgerin oder des Preisträgers
- Pro Antrag werden die gesammelten Punkte aus den Abstimmungen der Juroren in den jeweiligen Kriterien addiert und anschließend mit dem Gewicht multipliziert
- Die Gesamtsumme aus allen Kriterien ist die Endsumme des Projektantrags
- Der Antrag mit der höchsten Punktezahl gewinnt
- Bei Gleichstand gewinnt jener Antrag, der am öftesten die höchste Punktanzahl in den Kriterien von den Juroren bekommen hat
- Bei erneutem Gleichstand wird folgendermaßen entschieden:
- Bei zwei Anträgen im Gleichstand mittels Münzwurfes
- Bei mehr als zwei Anträgen im Gleichstand mittels Abstimmung im ÖVVÖ-Präsidium
Wien, am 10. Juli 2021