CITES beim Zebrawels und Rochen

Herkunftsnachweis für Tiere deren Handel beschränkt wurde.

Wie vielen bekannt, ist seit letztem Jahr der Zebrawels (Hypancistrus zebra) auf CITES Anhang II hochgestuft wurden, welches Auswirkungen auf den Export aus Brasilien und den Handel weltweit hat. Nähere Informationen dazu, erhalten Leser in der Juni 2024 Ausgabe der aqua terra austria.

Das bedeutet nun, dass bei Weitergabe von Tieren dieser Art der neue Besitzer die Herkunft der Tiere nachweisen können muss. Für diesen Fall hat der ÖVVÖ ein Formular erstellt, das hier auf der Homepage des ÖVVÖ abgerufen werden kann. Mit diesem Herkunftsnachweis können alte, wie neue Besitzer regelkonform für das österreichische Recht die Weitergabe der Tiere bestätigen.