Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen - ÖVVÖ Vivaristik Gewinnspiel

 

1    Registrierung/Teilnahme

Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens Vor- und Nachname Adresse und eine E-Mail-Adresse anzugeben und die Gewinnspielfrage richtig zu beantworten. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.

2    Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die alle erforderlichen Daten richtig ausgefüllt, sich beim Gewinnspiel auf ÖVVÖ Homepage angemeldet und die Gewinnspielfrage richtig beantwortet haben. Ausgenommen hiervon sind die aktuellen Mitglieder des ÖVVÖ Präsidiums.

3    Sonstige Bedingungen der Teilnahme

Die Teilnahme ist nur per Internet möglich. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von der Mitgliedschaft beim ÖVVÖ ab oder von anderen mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befassten Unternehmen ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich. Bei Doppeleinträgen von einem Teilnehmer oder Doppeleinträgen von einer registrierten IP, wird nur der erste Eintrag gewertet. Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren wird die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme vorausgesetzt.

4    Gewinnermittlung & Teilnahmefrist

Aus allen Teilnehmern, die sich innerhalb der Frist per E-Mail angemeldet und die Gewinnspielfrage richtig beantwortet haben, wird der darauffolgenden Woche der Gewinner/die Gewinnerin gezogen. Daraufhin werden die Gewinner per E-Mail verständigt und haben 48 Stunden Zeit, ihren Gewinn zu aktivieren, danach verfällt der Anspruch.

5    Gewinn

Der Gewinn dieses Gewinnspiels besteht aus drei Produkten der Firma ARKA Biotechnologie GmbH, die dem ÖVVÖ für die Gewinner bereitgestellt und monatlich bei den einzelnen Gewinnspielen beschrieben werden. Der Gewinn kann nicht weitergegeben oder zu einem anderen Zeitpunkt eingelöst werden. Zudem ist keine Barablöse möglich.

6    Benachrichtigung der Gewinner

Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.

7    Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.

8    Übermittlung der Gewinne

Die Gewinne werden an die Adresse des Gewinners versendet. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung zurückmeldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.

9    Beendigungsmöglichkeiten

Der ÖVVÖ behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat der ÖVVÖ zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.

10    Datenschutz/Einverständniserklärung

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden vom Veranstalter unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sowohl der DSGVO als auch der DSG (in seiner gültigen Fassung) genutzt und erhoben. Die personenbezogenen Daten beinhalten zunächst den Namen und die E-Mail-Adresse und die Tatsache der Teilnahme und werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele sowie, bei Zustimmung des Teilnehmers, zur Zusendung eines Newsletters durch den ÖVVÖ und Produktinformationen durch die Firma ARKA Biotechnologie GmbH verwendet. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben.
Die Gewinner stimmen weiters ausdrücklich zu, dass sie namentlich auf der Webseite erwähnt werden. Die Zustimmung zur Verwendung der Daten, Veröffentlichung und Kontaktaufnahme kann jederzeit per E-Mail an office@oevvoe.org widerrufen werden.

11    Rechtsweg und Haftung

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Der ÖVVÖ haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, -erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten.
Der ÖVVÖ haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet Sportalpen nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte.
Im Übrigen haftet der ÖVVÖ nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Der ÖVVÖ haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den drei vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

12    Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.