Begutachtungsentwurf Tierschutz - Veranstaltungsverordnung

Nachdem seit gestern durch die Medien ein Börsenverbot und weitere Spekulationen sowie teilweise sogar Anfeindungen gegen den ÖVVÖ mit der Beschuldigung Miturheber zu sein, gehen, möchten wir als ÖVVÖ hierzu kurz informieren.
Richtig ist, dass es derzeit einen Begutachtungsentwurf einer Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit gibt, mit der die Tierschutz-Veranstaltungsverordnung geändert werden soll.
Die Eckpunkte sind:

1) Für derartige Veranstaltungen sollten die die Mindestanforderungen der 1. und 2. Tierhalteverordnung gelten
2) Verbot von Kaufbörsen mit Wildtieren (Ausgenommen vereinsinterne Tauschbörsen)
3) Änderung der Anlagen zur TierhalteVO (Reptilien/Amphibien und Fische sind jedoch nicht betroffen)
4) Div. Änderungen bei Messen (zB Muss dem Veranstalter die Meldung gem § 25 TSchG bzw. die Meldung zur Zucht vorgelegt werden)
5) Generelles Börsenverbot für Chameleons
6) Wildfänge wären nur mehr bei Fischen erlaubt.

Die entsprechenden Dokumente können hier eingesehen werden:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe…

Herr Mag. Michael Köck vom Arten-, Natur- und Tierschutz Referat hat heute hierauf versucht, mit der Tierschutzombudsstelle in Wien in Kontakt zu treten, welche jedoch nicht mehr besetzt war, sodass ein etwaiges Auskunftsgespräch auf morgen verschoben werden muss. Mit Politikern steht der ÖVVÖ diesbezüglich nicht in Kontakt, waren jedoch unsererseits stets um einen konstruktiven Kontakt bemüht.

In den Erläuterungen, welche ebenfalls unter obigem Link zu finden sind, steht als Begründung uA geschrieben:

"Um einer wesentlichen Forderungen zum Schutz der Tiere Rechnung zu tragen, werden Kaufbörsen (vormals „Erwerbsbörsen“) mit Wildtieren verboten. Denn diese Tiere unterscheiden sich zumeist deutlich in ihrem Verhalten von Haus- und Heimtieren, da sie nicht domestiziert sind. Im Rahmen der Domestizierung erfolgt eine Anpassung an ein Leben mit bzw. um Menschen. Heim- und Haustiere sind daher an ein Leben im menschlichen Umfeld angepasst. Wildtiere jedoch haben besondere Anforderungen an die Haltung. Ihre tierschutzgerechte Haltung erfordert ein hohes Maß an Wissen über ihre Bedürfnisse. Auf Kaufbörsen werden Besucher oft zu Spontankäufen verleitet. Betreffend die Haltung von Wildtieren sind Tierhalter jedoch sehr oft sehr schnell überfordert. Das führt häufig dazu, dass die Tiere großem Stress ausgesetzt sind, leiden, sehr bald sterben oder im Tierheim landen. Tauschbörsen mit Wildtieren (meist im Rahmen von Vereinsveranstaltungen) sind weiterhin erlaubt, da der Tausch unter sachkundigen Personen erfolgt, welche ansonsten in die Illegalität gedrängt werden würden. Jedoch ist auf die Einhaltung der Anpassungen in §§ 17 und 18 zu achten (vgl. Erläuterungen zu Z 4)."

Natürlich gibt es jede Menge Argumente, mit denen sich dieser Gesetzesentwurf in Frage stellen lässt. Es gibt Zoofachgeschäfte, die schlecht beraten, und es gibt auf den Börsen Züchter, die gut beraten, und dazwischen das ganze Grau der Übergänge.

Dass Verkaufsbörsen verboten werden würden, stand allerdings schon seit Jahren im Raum, und es war klar abzusehen, dass sie nicht zu retten sein würden. Bestrebungen in diese Richtung gab es von vielen Seiten, und genauso wie es kaum ein Argument gibt, das Verkaufsbörsen schlechter macht als andere Veranstaltungen und Verkaufsstätten, so gibt es auch kein einziges, das sie positiv heraushebt. Der Kampf für Verkaufsbörsen war ein Kampf auf verlorenem Posten, das mussten wir bald erfahren.

Dadurch, dass wir vom ÖVVÖ durch unsere eigene Börsenordnung Händler von unseren Veranstaltungen ausgeschlossen haben, und diese daher nur mehr regionalen Charakter haben, konnten wir zumindest diese bewahren. Dies gibt damit Vereinen, die Möglichkeit, im Rahmen einer Vereinsbörse weiterhin Nachzuchten „zu verkaufen“. Für den Verkauf von Bestandstieren würde man sowieso eine entsprechende Gewerbeberechtigung benötigen (zB Zoofachhandel). Ein Festhalten an den Verkaufsbörsen hätte ggf. auch den vereinsinternen Tauschbörsen ein Ende gesetzt.